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Entsorgung von Gartenabfällen

Veröffentlicht am: 15.10.2024

Im Herbst ist es Zeit, verschiedene Gehölze, im Garten zurückzuschneiden, bevor sie sich in die
Winterruhe begeben. Alte, abgestorbene Äste und Blätter werden entfernt, damit den Bäumen und
Sträuchern mehr Kraft für die Überwinterung bleibt und sie im Frühling üppiger austreiben. Dies und
der übliche Laubabwurf führt insbesondere im Herbst zu größeren Mengen von Gartenabfällen.


Zusätzlich zur braunen Tonne finden mehrmals im Jahr Bündelabfuhren statt. Im Schwalmtaler
Gemeindegebiet nimmt die EGN die Grünabfälle bei der Bündelabfuhr mit. Fallen größere
Abfallmengen an, so können diese kostenpflichtig entweder am Entsorgungsstandort Viersen auf den
Süchtelner Höhen (Hindenburgstraße) oder bei der Firma RVA Waldniel e.K., Hühnerkamp 5, 41366
Schwalmtal, direkt entsorgt werden. Für Laub wurden am Parkplatz „Kaiserpark“, Parkplatz „Am
Dorfweiher“ sowie an der Grünfläche „Elisabeth-Rösler-Straße“ Laubcontainer aufgestellt.


Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist nach dem Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen nicht erlaubt.
Ausgenommen sind nur die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern und Sankt Martin. Diese
Traditionsfeuer dürfen nur zur Brauchtumspflege, aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung
durchgeführt werden und bedürfen der vorherigen Genehmigung seitens der Gemeinde Schwalmtal.
Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen ist nicht zulässig.


Ausnahmegenehmigungen werden seitens der Gemeindeverwaltung nicht erteilt.
Die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden. Sollte darüber hinaus das
unerlaubte Verbrennen von Gartenabfällen- und Kleingartenabfällen einen kostenpflichtigen Einsatz
der Feuerwehr verursachen, werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes dem Verursachenden in
Rechnung gestellt.